
Was viele nicht wissen: Über Gewerbeanmeldungen und Steuerhinterziehung
*Enthält unbezahlte Werbung / Markennennung*
Kurz vorab möchte ich einmal kurz klar stellen: Ich bin kein Finanz- oder Rechtsexperte, das Wissen, welches ich euch hier vermittel, stammt aus Erfahrungen und Recherchen.
Wer selber näht wird früher oder später vor die Frage gestellt ob Er oder Sie auch für Freunde / Verwandte oder gar Fremde etwas nähen möchte. Zugegeben, ein kleines Taschengeld mit dem Hobby zu verdienen klingt auf dem ersten Blick verlockend. Aber wie schnell man sich hierbei in einer Rechtlichen miesere befindet ist vielen Näherinnen und Nähern nicht klar.
Die Corona-Kriese hat das Masken-Näh-Geschäft förmlich zum Boomen gebracht. Das Problem hierbei ist jedoch, dass viele gar nicht wissen, dass sie die Masken gar nicht verkaufen dürfen. Zumindest muss man sich an gewisse Regeln halten.

Darum sehen wir uns zuvor die Faken an:
„Wer in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausübt muss diese auch anmelden“, heißt es. Zum Glück gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit, sprich jeder hat jederzeit, die Möglichkeit ein Gewerbe zu gründen oder anzumelden.
Bedeutet aber auch: Der Gang zum Finanzamt bleibt euch nicht erspart, eventuell benötigt ihr auch rechtlichen Beistand. Es gibt viele Regeln und Verpflichtungen die man als Gewerbetreibender einhalten muss. Das kann einen Anfangs frustrierend oder unnötig vorkommen. Aber ist Wichtig!

Hier ein fiktives Beispiel:
Angenommen „Frau Müller“ näht in Ihrer Freizeit Taschen und verkauft diese im Internet über Instagram, Etsy und / oder ebay Kleinanzeigen. Diese Taschen fertigt sie explizit für den Verkauf an und erzielt mit dieser Tätigkeit einen monatlichen Gewinn von 600 €.
Dann muss dieser Gewinn dem Finanzamt als gewerbliche Einnahme vorliegen damit Frau Müller dieses Geld versteuern kann.
Klingt erstmal logisch, aber was wenn Frau Müller keine 600 € Einnimmt sondern sogar Verlust mit ihrem Geschäft macht weil sie ihre Ware zu günstig anbietet? Ganz klar!
Dann muss ebenfalls ein Gewebe angemeldet sein, das diesen Verlust abbildet. Damit das Finanzamt weiß: Frau Müller macht keinen Gewinn mit ihrer Tätigkeit und braucht auch keine Einnahmen versteuern.

Nun denkt Frau Müller sie „erspare“ sich den Stress mit dem Finanzamt und meldet KEIN Gewerbe an. Sie würde demnach ihren Gewinn zu 100 % behalten und sich damit etwas schönes „gönnen“. Beispielsweise eine neue Nähmaschine. Das Postet sie stolz bei Facebook und eine Woche später klingelt das Finanzamt bei ihr, mit dem verdacht auf Steuerhinterziehung.
Und das ist die bittere Wahrheit. Selbst wenn Frau Müller keinen Gewinn gemacht hätte, hätte sie rechtliche Konsequenzen zu tragen.
Muss jeder der selbst genähtes verkauft ein Gewerbe anmelden?
Wenn Frau Müller aber seit 20 Jahren Taschen näht und mittlerweile der Schrank vor lauter Taschen überquillt, kann sie diese Taschen Problemlos über Ebay Kleinanzeigen oder einen Flohmarkt verkaufen. Warum? Es war nicht im vornherein ihre Absicht mit den Taschen Geld zu verdienen. Hier ist die Rechtslage die gleiche, wie wenn man „altes Gerümpel“ verkauft, ob er selbstgemacht ist spielt erstmal keine Rolle.
Sollte man jedoch Waren die im Wert steigen früh kaufen und später teuer verkaufen ist es wieder eine gewerbliche Tätigkeit und somit Anmeldepflichtig.

Kommen wir nun aber zum spannendsten Teil. Was wenn Frau Müller ihre Werke auf Instagram oder Facebook präsentiert aber nicht verkauft. Wie das auch viele von euch machen. Dann ist das alles kein Problem solange ihr mit eurem Instagram oder Facebook Profil keine Einnahmen generiert.
Sprich: Frau Müller postet ihre Werke (alles selbst bezahlt) auf Instagram für ein öffentliches Publikum, eine Firma oder ein Unternehmen wird darauf aufmerksam da Frau Müller ab liebsten mit deren Produkten arbeitet und diese auch verlinkt.
Die Frage der Werbungs-Kennzeichnung ist für uns erstmal uninteressant, da hier die Rechtslage etwas undurchsichtiger ist. Vielleicht schreibe ich dazu aber auch einen Blogbeitrag falls das Interesse besteht.
Nun aber wieder zu Frau Müller und der Firma, diese möchte Frau Müller ein kleines Geschenk überreichen und schickt ihr ein paar Produkte zu, die Frau Müller auf Instagram vorstellen soll.
Wie sieht es nun rechtlich aus? Frau Müller sollte nun ein Gewerbe anmelden. Warum? Sie generiert Einnahmen, fürs Werbung machen.
Nun stellt man sich kurz die Frage, was für Einnahmen? Und da ist der springende Punkt: Produkte die man kostenlos von Firmen zugeschickt bekommt, stellen einen sogenannten „Geldwerten vorteil“ da, was versteuert werden muss.

Klingt erstmal unsinnig darum hier zwei Beispiele:
Was ist wenn Frau Müller ein Millionen Follower großer Account ist, der nun plötzlich ein Auto geschenkt bekommt, im Gegenzug macht sie fleißig Werbung für die Automarke.
Oder sie bekommt von einer Automarke einen hohen Geldbetrag weil sie Werbung für ein Auto (welches ihr nicht geschenkt wurde) gemacht hat, wovon sie sich aber anschließend ein Auto kauft.

In beiden Fällen müssen die Einnahmen versteuert werden. Ist hierbei auch irgendwie Logisch da sie am Ende je ein Auto mit ihrer Werbung verdient hat. Aber genau so sieht es auch im kleinen Maßstab aus, wenn man Beispielsweise Stoff geschenkt bekommt.
Abschließend:
Wer plant seine selbst genähten Werke zu verkaufen oder auf Instagram als Werbeplattform durchzustarten, sollte sich vorher genau Informieren und gegeben falls ein Gewerbe anmelden oder sich zumindest als Kleinunternehmer eintragen lassen.
Kommentare: 5
Sehr informativ geschrieben. Danke, das du das so schön erklärst. Wie ist es eigentlich beim Probenähen? Brauch man hierfür auch ein Gewerbe, wenn man einen Schnitt testet?
Liebe Grüße Kathleen
Hallo Kathleen,
sehr gute Frage. Ich denke wenn man für das Probenähen nicht entlohnt wird und alles auf einer freiwilligen Ebene entsteht sollte es kein Problem darstellen. Aber sicher bin ich mir nicht.
Ich werd mich darüber mal informieren.
Liebe Grüße
Debby
Super erklärt ?… vielen Dank.
Mich würde noch ein Beitrag interessieren rund um den Verkauf auf Plattformen ??.mit Anmeldung, Datenschutz und co
Super erklärt! Danke! Ich habe auch extra für da Masken-Verkaufen ein Gewerbe angemeldet. Hast du eine Ahnung ob die Nutzung einer „privaten“ Nähmaschine auch ein Geldwertes Vorteil ist? Auto und Handy ja, aber Nähmaschine? Muss ich zum Glück erst bis Anfang nächsten Jahres erforscht haben, aber im Netz hab ich nichts gefunden…Vor allem nicht zur Berechnung ??♀️?
Huhu, vllt kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe bereits ein Kleingewerbe angemeldet um Bereich direktvertrieb Online Marketing. Nun möchte ich aber mit selbstgenähten Sachen einen kleinen Taler dazu verdienen (es soll wirklich klein bleiben) also weiter als Kleingewerbe. Nun die Frage, was muss ich denn nun zusätzlich im Kleingewerbe eintragen lassen? Also was muss ich angeben ohne das mir irgendwelche Nachteile entstehen? Hatte in Foren gelesen sowas wie nähen nach Schnittmuster!? Möchte wirklich nur Tücher Mützen Stirnbänder und verschiedene kleinen Accessoires nähen und verkaufen.